1. Hilfe Betriebsrat
Betriebsrat und Unternehmen beauftragen die connect.QBV.GmbH mit der Realisierung der Transfermaßnahme/-gesellschaft. In Anlehnung an den von Betriebsrat und Unternehmen geschlossenen Interessensausgleich und dem Sozialplan werden die finanziellen Rahmenbedingungen festgelegt. Die Höhe der bereitgestellten Mittel bestimmt die Laufzeit der connect.QBV.GmbH sowie die Qualifizierungs- und Vermittlungsmöglichkeiten. Eine enge Zusammenarbeit von allen beteiligten (Betriebsrat, Unternehmen, connect.QBV.GmbH und Arbeitsagentur) ermöglicht einen reibungslosen Übergang der Mitarbeiter. Die connect.QBV.GmbH ist Ansprechpartner und Berater für entstehende arbeitsmarktpolitischen Fragen und inhaltlichen Fragen zum Interessenausgleich/Sozialplan.